Emballagen-Recycling: komfortabel und sicher
Als Hersteller füllen Sie Ihre Produkte in unterschiedliche Gebinde-Arten ab? Interzero sorgt für die sichere Rückführung und das ordnungsgemäße Recycling Ihrer Emballagen. Dabei holen wir die restentleerten Behälter direkt an der Anfallstelle ab – also bei Ihren Kunden – und verwerten sie effektiv und umweltschonend.
Zwei Systeme – ein Partner
Je nach Füllgut gibt es zwei Rücknahmesysteme.
Rücknahmesystem I gilt für alle restentleerten Emballagen, die nicht als gefährlicher Abfall eingestuft sind. Sie werden an der Anfallstelle in Big-Bags erfasst.
Rücknahmesystem II greift bei restentleerten Emballagen, die nach § 3 der Abfallverzeichnisverordnung als gefährlicher Abfall eingestuft und meist zusätzlich mit dem Interzero-Zeichen „GA“ (gefährliche Abfälle) gekennzeichnet sind. Weitere Informationen dazu finden Sie in den FAQs unten auf der Seite.
Fraktionen trennen – fertig!
So einfach funktioniert es: Die Emballagen, z. B. Eimer, Fässer, Kanister oder Kartuschen, müssen restentleert sein. Sie sind nach den Materialfraktionen Kunststoff, Metall und Aluminium zu trennen. Die Abholung erfolgt regelmäßig oder flexibel auf Abruf – in der Regel kostenlos und umweltgerecht. Melden Sie sich noch heute direkt bei Interzero in Köln an. Den Kontakt finden Sie unten auf der Seite.
Andere Materialien oder Spezialverpackungen?
Auch für besondere Fälle organisieren wir passende Rücknahmelösungen. Beispielsweise kümmern wir uns bundes- und europaweit um restentleerte Big-Bags, Gebinde aus der Wasch- und Reinigungschemie, Kleinstgebinde aus dem Diagnostika-Bereich, Intermediate Bulk Container (IBCs), Spraydosen und PU-Schaumdosen.
Sprechen Sie uns an! Wir finden die passende Lösung für Sie.
Leiterin Gefährliche Abfälle
Häufige Fragen unserer Kunden
- Was bedeutet „restentleert“?
Bei allen Rücknahmesystemen gilt: Emballagen müssen restentleert sein, also pinselrein, spachtelrein, rieselfrei, tropffrei und frei von Fremdanhaftungen. Außerdem unverpresst und unverschlossen. Nicht restentleerte Emballagen können nicht kostenlos entsorgt werden.
- Kann ich – bei ungefährlichen Füllgütern – alle Emballagen in einem Big-Bag sammeln?
Die Emballagen müssen nach Materialfraktion getrennt sein. Je nach Bedarf erhalten Sie von uns dazu kostenlose Interzero Big-Bags für Kunststoff, Stahlblech und Aluminium.
- Was ist bei Abfällen zu beachten, die als „gefährlich“ eingestuft sind?
Unter gefährlichen Abfällen verstehen wir restentleerte Verpackungen mit schadstoffhaltigen Restanhaftungen. Die Einstufung erfolgt anhand § 3 AbfallverzeichnisVO. Maßgeblich dafür ist der ursprüngliche Inhalt des Gebindes – entsprechend der Kennzeichnung nach GHS. Zusätzlich ist die Verpackungsart anzugeben – z.B. Kanister, Eimer oder Spraydose.Ganz gleich ob Dose, Eimer, Kanister, Fass, Spraydose oder Kartusche – wir können alle Verpackungsarten bei Ihnen direkt vor Ort erfassen. Direkt auf der Baustelle ebenso wie auf dem Firmengelände.
Wenn es sich bei der restentleerten Verpackung um Gefahrgut handelt, müssen die Gebinde zusätzlich mit dem Original-Deckel wieder fest verschlossen werden; sie dürfen nicht beschädigt sein sowie keine Anhaftungen von außen aufweisen – sollte dies nicht möglich sein, sprechen Sie uns bitte direkt an. Auch anderweitig bereitgestellte restentleerte Verpackungen können i.d.R. transportiert werden.