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Rücknahme von Transportverpackungen

Melden Sie Ihre Mengen komfortabel und schnell an.

Wer laut Verpackungsgesetz gewerblich anfallende Verpackungen, wie beispielsweise Transportverpackungen in Verkehr bringt, muss nach dem Prinzip der Produzentenverantwortung dafür sorgen, dass sie fachgerecht verwertet werden (§ 15 VerpackG). Seit über 30 Jahren ist Interzero bei Rücknahme und Recycling von Transportverpackungen die Nummer eins im Markt. 

Auch zu aktuellen und künftigen Änderungen der Gesetzeslage beraten und unterstützen wir Sie kompetent. Wir haben alles im Blick: von der bestehenden Registrierungspflicht für Transportverpackungen im Verpackungsgesetz bis zur erwarteten EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Die Anforderungen an die Verpackungen bezüglich Recyclingfähigkeit, Anteil an Recyclingmaterial und Mehrweglösungen werden steigen, um die Kreislaufwirtschaft voranzutreiben.

Mit Interzero an Ihrer Seite können Sie nicht nur die regulatorischen Herausforderungen einhalten, sondern auch Ihr Engagement für die Umwelt unter Beweis stellen.

Transportverpackungen komfortabel lizenzieren – fordern Sie hier Ihr Angebot an:

Ihre Mengenangaben je Fraktion
paperCardboardPaperboard t
peFilm t
peFilmSacks t
woodSolidUntreated t
woodReusableWaste t
woodMaterialsUntreated t
tinplateBlackplateBundle t
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purFoam t

Hinweis: Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (GA) bitte im nächsten Schritt (Schritt 2) gesondert aufführen.

pePpBundle t
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kraftPaperBags t
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puFoamCans Stk.
others Sonstiges, bitte beschreiben:
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Stk.
**Eimer, Kanister, Dosen, Kartuschen, u. ä.
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Als Hersteller bringen Sie regelmäßig Transportverpackungen in den Verkehr?

Dann ist Interzero der perfekte Partner für Sie: Wir organisieren bereits für rund 20 Branchen, u. a. für die Baubranche, die Sanitär- und Heizungsbranche sowie die Möbelbranche, passgenaue Lösungen, um gebrauchte Transportverpackungen bei Handel, Industrie und Gewerbe abzuholen und ressourcenschonend zu verwerten. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Vorteile.

Bundesweite Rücknahme

Ganz gleich, wo die gebrauchten Transportverpackungen anfallen: Mit einem flächendeckenden Netz aus rund 600 zertifizierten Entsorgungspartnern managen wir deutschlandweit und effizient die Rücknahme und das Recycling von Transportverpackungen aus allen Materialien. Mehr dazu in unserer Broschüre.

Interessiert? Einfach Angebot anfordern.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Lizenzierung Ihrer Transportverpackungen bei Interzero, mit der Sie auch für die Registrierungspflicht nach § 9 Verpackungsgesetz gut aufgestellt sind. Sie können dafür einfach unser Formular zur Angebotsanfrage nutzen. 

Transportverpackungs-Verwertung mit Interzero

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Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Leistungsstark

    Wir organisieren mehr als zwei Millionen Entsorgungsvorgänge jährlich – für mehr als 4.000 Kunden.

  • Zukunftsweisend

    Interzero setzt als Marktführer Maßstäbe in Sachen Qualität, Kundenorientierung und innovative Recycling-Technologien.

  • Kosteneffizient

    Bei uns gibt es keine Pauschalen. Wir rechnen auf Basis der in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen ab – fair und transparent.

  • Rechtssicher

    Mit Interzero als Partner erfüllen Sie als Hersteller die Vorgaben des Verpackungsgesetzes.

  • Nachhaltig

    Unsere Kunden erhalten jährlich ein individuelles Ressourcenschutz-Zertifikat als Bestätigung ihres aktiven Umweltengagements.

  • 24/7

    In unserem Kundenportal können Sie jederzeit alle vertragsrelevanten Informationen abrufen und Daten sicher übermitteln.

    mehr erfahren

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Unser Experte für Recycling von Transportverpackungen
Maarten van den Berg
Maarten van den Berg

Head of Sales

transportverpackungen@interzero.de


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Häufige Fragen unserer Kunden

  • Was ist eine Transportverpackung im Sinne des Verpackungsgesetzes?

    Transportverpackungen sind nach Paragraph 3 Absatz 1 (3) VerpackG Verpackungen, die „die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind“. 

    Verkaufsverpackungen hingegen fallen beim privaten oder gewerblichen Endverbraucher an.

    Transportverpackungen können bei einem Rücknahmesystem wie Interzero angemeldet werden, so dass Rücknahme, Logistik und Recycling durch einen Dienstleister sichergestellt werden. Hierdurch kann der Hersteller eine aufwandsgerechte Abrechnung seiner in Verkehr gebrachten Mengen vornehmen und in den meisten Fällen das Zahlen einer Entsorgungspauschale an den Handel vermeiden, denn grundsätzlich darf der Handel Entsorgungspauschalen berechnen, um seinen Entsorgungsaufwand zu kompensieren. Dieser entsteht, wenn Hersteller ihre Verpackungen nicht selber bzw. durch ein Rücknahmesystem zurücknehmen. Irreführenderweise werden Transportverpackungen auch als „nicht systembeteiligungspflichtig“ bezeichnet. Damit ist lediglich gemeint, dass diese nicht bei einem dualen System anzumelden sind. Die Pflicht zur Rücknahme von Transportverpackungen, wie oben beschrieben, gilt davon unberührt.

     

  • Wer ist Inverkehrbringer von Transportverpackungen und hat eine Rücknahmepflicht?

    Als Inverkehrbringer von Transportverpackungen gilt nach Paragraph 15 VerpackG der Hersteller, der die Transportverpackung erstmals in Verkehr bringt, sowie auch alle ihm nachfolgenden (Zwischen-)Händler. Wichtig ist eine klare Regelung zwischen allen Beteiligten darüber, durch wen bzw. wie die Pflicht erfüllt werden soll.

  • Was passiert mit den eingesammelten Transportverpackungen?

    Interzero sorgt dafür, dass die Verpackungen ordnungsgemäß sortiert und einer Verwertung zugeführt werden. Ziel ist es, Materialkreisläufe zu schließen und die Verwendung von Ressourcen in Kreisläufen so weit wie möglich zu fördern. 

  • In welchen Branchen und an welchen Anfallstellen holt Interzero im Rücknahmesystem für Transportverpackungen Verpackungen ab?

    Interzero holt bei nahezu allen Non-Food-Handelspartnern Transportverpackungen ab, sowie auch im Lebensmittel-Einzelhandel je nach Einigung mit den Handelspartnern. Ebenso werden Transportverpackungen in Industrie und Gewerbe nach definierten Kriterien abgeholt. 

    Diese Anfallstellenstruktur spiegelt die Kundenstruktur der Interzero beauftragenden Hersteller wieder.

  • Wer muss sich laut Verpackungsgesetz bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren?

    Inverkehrbringer von Transportverpackungen müssen sich gemäß der Novelle des Verpackungsgesetzes, die voraussichtlich zum 3. Juli 2021 in Kraft treten wird, zum 1. Juli 2022 in der Datenbank LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Die ZSVR ist eine im Verpackungsgesetz definierte Stiftung des privaten Rechts, die jedoch auch hoheitliche Aufgaben für den Bund wahrnimmt, wie hier den Betrieb der Registrierungsdatenbank LUCID. 

    Zu hinterlegen sein werden voraussichtlich allgemeine Daten zum Hersteller sowie Markennamen. Angaben zu Masse und Material werden nicht gefordert. Bisher galt diese Registrierungspflicht nur für Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen. 

     

  • Reicht es für die Sicherstellung eines Recyclings aus, wenn eine Transportverpackung mit dem Resy-Zeichen gekennzeichnet ist?

    Nein, das Resy-Zeichen sagt lediglich aus, dass die Kartonage recyclingfähig ist. Für das konkrete Recycling (Sammlung und Verwertung) ist hiermit nicht gesorgt.

  • Bei mir fallen Transportverpackungen mit dem Interzero-Zeichen an. Was muss ich tun, um an dem flächendeckenden Rücknahmesystem teilzunehmen?

    Unser Service Center Transportverpackung hilft Ihnen gerne weiter.

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Spezialisiert auf Innovationen – Interzero Anlagentechnik

Leichtverpackungen, Polystyrol oder Kraftpapierrecycling