Verpackungsoptimierung
Wir nehmen die Recyclingfähigkeit von Verpackungen unter die Lupe.
Durch das Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen oder auch das Couponing entstehen Verbindlichkeiten und Forderungen zwischen den Inverkehrbringern und den einlösenden Stellen – im Rahmen des so genannten Clearings werden diese Ansprüche ermittelt und ausgeglichen.
Interzero entwickelt individuelle Clearing-Lösungen sowohl für Pfandsysteme als auch für Rabattcodes und die Verteilung von Fördergeldern. Unsere Kunden profitieren vom Interzero Full Service rund um die Clearing-Abwicklung – inklusive der Forderungsstellung gegenüber den betreffenden Inverkehrbringern. Sie sparen sich mit unserer Dienstleistung den bürokratischen Aufwand, der durch die Sammlung von Belegen, im Mahnwesen und beim Stammdaten-Abgleich entsteht.
Seit über 10 Jahren beweisen wir unsere Clearing-Expertise täglich – insbesondere im Management von Einwegpfand-Clearing für große Kunden mit sehr vielen Datensätzen.
Im Rahmen unserer Einwegpfand-Lösung für den Handel verrechnen wir zuverlässig und exakt Einwegpfand-Gelder und wickeln den Ausgleich der Ansprüche zwischen allen Marktteilnehmern ab.
Zu den Erstinverkehrbringern zählen alle Getränke-Hersteller, -Abfüller oder Vertriebsgesellschaften, die ein Produkt als erstes in den Handel geben. Für sie übernimmt Interzero die Prüfung und Bündelung von Einwegpfand-Forderungen aus dem Handel – und fungiert dabei als Zwischeninstanz.
Interzero erhebt Forderungen für alle Einwegpfand-Rücknehmer anhand der in Zählzentren oder an Rücknahmeautomaten erstellten Rohdatensätze – und sorgt so für eine reibungslose Pfandgelderstattung.
Ermittlung und Abwicklung gegenseitiger Verbindlichkeiten und Forderungen, die u.a. durch bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen (z.B. Einweg-Getränkeflaschen entstehen.
Als Full-Service-Anbieter übernimmt Interzero jegliche Leistung rund um die Verrechnung von Verbindlichkeiten oder Forderungen. Dies kann bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen betreffen. Wir kümmern uns um die exakte Verrechnung und bieten unseren Kunden eine Rundum-Betreuung inkl. Forderungsstellungen und Mahnwesen an.
Sobald ein werthaltiges Produkt wie eine bepfandete Einweg-Getränkeverpackung an wiederum unterschiedlichen Stellen eingelöst oder zurückgegeben werden kann, entsteht eine unübersichtliche heterogene Verteilung, in der keine direkte Verbuchung möglich ist. Interzero bietet für solche Fälle einen Rundum-Service, der die Interessen der verschiedenen Marktteilnehmer bündelt und die an verschiedenen Stellen entstandenen Kosten ausgleicht.
In Deutschland existiert ein Einweg-Pfand. Erstinverkehrbringer einwegpfandpflichtiger Getränke müssen ihre Produkte bei der Deutschen Pfand Gesellschaft (DPG) registrieren. Außerdem ist ein EAN Code (GTIN) über GS1 anzumelden. Für die exakte und einfache Verrechnung der Pfandentgelte kann außerdem Interzero als Pfandkonto-Dienstleister beauftragt werden.
Durch die Pfandpflicht ist jeder Händler verpflichtet, typen- und stoffgleiche Getränkeverpackungen zurückzunehmen, sobald die Ladenfläche größer als 200 qm ist. Sprich: Verkauft ein Händler keine Getränkedosen, ist er auch nicht verpflichtet, eine Rücknahmemöglichkeit für Getränkedosen anzubieten. Generell kann die Rücknahme von einwegpfandpflichtigen Gebinden manuell oder mithilfe eines Rücknahmeautomaten im Verkaufsraum erfolgen.
Die Abholung von Pfandgebinden organisieren Dienstleister wie Interzero. Wir stellen Ihnen spezielle Säcke sowie so genannte Talons zum Verschließen zur Verfügung. Sie gewährleisten, dass die Säcke rückverfolgbar transportiert werden können. Wir zählen und entwerten die Gebinde in unseren zertifizierten Zählzentren und vergüten Ihnen den exakten Betrag.
Nicht jeder Rücknehmer braucht einen Rücknahme-Automaten. Dies ist abhängig von den anfallenden Mengen, dem vorhandenen Platz und der möglichen Investition. Wir beraten Sie gerne zu den Alternativen.